Corona-Regeln an Weihnachten: Das gilt in den Bundesländern
Welche Corona-Regeln gelten wo an Weihnachten? Was ist Geimpften und Ungeimpften jeweils erlaubt – und was nicht? Die Bundesländer im Überblick.
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Weihnachten 2021 steht vor der Tür und wie im vergangenen Jahr erschwert uns die Corona-Pandemie das Fest erheblich. Für viele sind die bestehenden und sich ständig verändernden Corona-Regeln nicht mehr als ein undurchsichtiger Dschungel. Wir helfen beim Überblick!
Corona-Regeln an Weihnachten: Änderungen möglich
Aktuell werden die Corona-Regelungen bundes- und länderweit immer wieder verschärft oder gelockert. Das liegt unter anderem an der vierten Welle, die Deutschland seit Wochen fest im Griff hat, und immer neue Bestimmungen nötig macht. Aber auch die Angst vor der sich ausbreitenden Omikron-Variante beeinflusst die politischen Entscheidungen. Wichtig ist deswegen, sich nicht nur so lokal wie möglich, sondern auch so aktuell wie möglich zu informieren.
Der folgende Artikel liefert einen Überblick über die geltenden Bestimmungen mit Stand 15. Dezember 2021. Spätere Änderungen der Corona-Regeln an Weihnachten sind möglich.
Bundesweit gilt: Nach Booster-Impfung entfällt die Testpflicht
Pünktlich zu Weihnachten haben sich die Gesundheitsminister:innen der Länder auf eine bundesweite Lockerung der Corona-Regeln geeinigt. Demnach sind Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, im Rahmen der 2G-Plus-Regel von der Testpflicht befreit. Dies gilt ab der vollständigen Wirksamkeit der 3. Impfung, also 15 Tage nach dem Piks.
Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Freiwillige Quarantäne für Schüler:innen möglich
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat eine Sonderregelung für die Schulwoche vor Weihnachten erlassen: Eltern können ihre Kinder für die drei letzten Schultage vor den Weihnachtsferien (20. bis 22. Dezember) vom Präsenzunterricht befreien lassen, um deren Kontakte zu reduzieren. Dazu braucht es einen schriftlichen Antrag. Die Schule muss für die Zeit der freiwilligen Quarantäne Arbeitsaufträge und Materialien für zu Hause bereitstellen.
Zuletzt hatte Baden-Württemberg die geltenden Corona-Regeln Anfang Dezember verschärft und unter anderem die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie ausgerufen.
Alle Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Corona-Regeln in Bayern: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Die Befreiung von der Testpflicht für Geboosterte gilt in Bayern ab dem 15. Dezember.
Am gleichen Tag treten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft. Dann darf sich eine nicht geimpfte Person nur noch mit maximal zwei weiteren Personen außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Dies gilt privat sowie im öffentlichen Raum und auch, wenn sich ein Ungeimpfter mit einem Geimpften trifft. Wichtig dabei: "
"Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben", ist im Bericht der Kabinettssitzung zu lesen.
Zusätzlich werden in Bayern Kinder ab 12 Jahren zu den Kontaktbeschränkungen gezählt. In der Vorlage des Bundes ist die Altersbeschränkung auf 14 Jahre festgelegt.
Alle Corona-Regeln des Landes Bayern finden Sie hier.
Corona-Regeln in Berlin: Keine Lockerungen an den Feiertagen
Während Weihnachtsmärkte in Berlin stattfinden dürfen, werden die geltenden Kontaktbeschränkungen über die Feiertage nicht gelockert. Treffen dürfen mit maximal fünf Personen stattfinden – unabhängig davon, zu wie vielen Haushalten die Personen gehören. Kinder bis 12 Jahren zählen nicht dazu.
Alle Corona-Regeln des Landes Berlin finden Sie hier.
Corona-Regeln in Brandenburg: Feiern untersagt
In Brandenburg gilt bereits flächendeckend die 2G-Regelung. Kurz vor Weihnachten wurde außerdem beschlossen, Clubs und Diskotheken zu schließen und private 2G-Feiern auf 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen außen zu beschränken. Großveranstaltungen sind bis auf Weiteres untersagt.
Die 2G-Regel im Einzelhandel, in Gaststätten, Theatern und Kinos wurde um eine Maskenpflicht erweitert.
Alle Corona-Regeln des Landes Brandenburg finden Sie hier.
Corona-Regeln in Bremen: 3G bei Gottesdiensten
In Bremen dürfen Gottesdienste aktuell von nicht geimpften Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test besucht werden (3G). Bei kirchlichen Events gilt hingegen 2G oder 2G-Plus, je nach Veranstaltung.
Für Ungeimpfte sind private Treffen auf den eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt.
Alle Corona-Regeln des Landes Bremen finden Sie hier.
Corona-Regeln in Hamburg: Anmeldung zum Gottesdienst
Wie in Bremen dürfen Gottesdienste in Hamburg an Weihnachten unter 3G-Bedingungen stattfinden. Gäste müssen sich vorher anmelden und ihre Nachweise vorlegen.
Zudem gelten in Hamburg Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Personen. Treffen sind mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
Alle Corona-Regeln des Landes Hamburg finden Sie hier.
Corona-Regeln in Hessen: Einschränkungen für Hotspots
Im Gegenzug zur wegfallenden Testpflicht für Personen mit einer Booster-Impfung verschärft das Bundesland Hamburg seine Corona-Regeln an Weihnachten für Hotspots. Das sind Land- oder Stadtkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 350 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ankündigte, können jene Hotspots ab dem vierten Tag ein Alkoholverbot an bestimmten Orten sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufszentren verhängen.
Für private Treffen gelten keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene. Für ungeimpfte Personen gilt: Treffen von maximal zwei Hausständen im öffentlichen Raum.
Alle Corona-Regeln des Landes Hessen finden Sie hier.
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern: Jugendliche sollen nicht ausgeschlossen werden
Besuch an Weihnachten ist für Ungeimpfte in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort beschränkt. Nicht geimpfte Personen ab 14 Jahren dürfen sich nur noch mit zwei anderen Personen treffen.
Kinder zwischen 12 und 17 Jahren dürfen auch weiterhin mit einem negativen Corona-Test an 2G- und 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen. Diese Regelung wurde verlängert, um Kinder und Jugendliche, deren Eltern gegen die Corona-Impfung sind, nicht vom sozialen Leben auszuschließen.
Alle Corona-Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Weihnachtsruhe mit neuen Einschränkungen
Von Heiligabend bis zum 2. Januar 2022 gilt in Niedersachsen die Corona-Warnstufe 3 und damit verschärfte Maßnahmen.
Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind auf 25 Personen innen und 50 Personen außen beschränkt. Kinder und Jugendliche werden mitgerechnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen müssen grundsätzlich unter dem 2G-Plus-Modell stattfinden. Clubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte schließen, allerdings dürfen gastronomische Betriebe und Fitnessstudios öffnen. Gottesdienste sollen möglich sein.
Wie in Baden-Württemberg können Schüler:innen ab dem 20. Dezember auf Antrag der Eltern vom Präsenzunterricht befreit werden.
Alle Corona-Regeln des Landes Niedersachsen finden Sie hier.
Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen für alle, die nicht geimpft werden können
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) will Verschärfungen zu Weihnachten verhindern und setzt auf die Freiwilligkeit. Dennoch gelten auch an den Feiertagen Kontaktbeschränkungen in Nordrhein-Westfalen. So dürfen sich Ungeimpfte nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die sich nicht impfen lassen können. Sie müssen weiterhin einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen.
Viele religiöse Gemeinschaften in NRW planen ihre Weihnachtsgottesdienste mit 2G, teilweise auch mit 3G. Im Kölner Dom wird allerdings bei einigen Messen kein Nachweis benötigt, schreibt "wa.de".
Alle Corona-Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Club und Diskotheken schließen
Wer an Weihnachten tanzen möchte, muss dies zuhause tun: In Rheinland-Pfalz haben Clubs und Diskotheken zur Weihnachtszeit zu.
In der Gastronomie gilt die 2G-Plus-Regel. Der Gang zur Teststation ist dabei nicht zwingend: Laut der Regelungen ist es auch möglich, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchzuführen. Bevor man dies allerdings fest einplant, sollte man im Restaurant seiner Wahl nachfragen, ob das wirklich möglich ist.
Alle Corona-Regeln des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Corona-Regeln in Saarland: Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Das Saarland schränkt die Kontakte von nicht geimpften Personen an Weihnachten stark ein. Statt zwei weitere Personen dürfen Ungeimpfte im öffentlichen und privaten Raum lediglich Angehörige des eigenen Haushalts und zusätzlich eine nicht zum Haushalt gehörende Person treffen. Ausgenommen sind Minderjährige, Verwandte in direkter Linie, Ehe- oder Lebenspartner und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Treffen sich Ungeimpfte und Geimpfte, dürfen Personen aus demselben Haushalt und maximal zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt zusammenkommen.
Im Innenbereich von Gaststätten gilt 2G-Plus für Genesene und Geimpfte, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben. Für Gottesdienste sind individuelle Hygienekonzepte Pflicht.
Alle Corona-Regeln des Saarlandes finden Sie hier.
Corona-Regeln in Sachsen: Ausnahmen für Kinder bis 16 Jahren
An Weihnachten gelten auch in Sachsen Kontaktbeschränkungen. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern werden hierbei allerdings Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt.
Für Großfamilien wichtig: An privaten Treffen, die zwischen Genesenen und Geimpften stattfinden, dürfen maximal 20 Personen teilnehmen. Treffen im öffentlichen oder privaten Raum, an denen mindestens eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens eine Person eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Als Hotspots gelten Regionen ab einer Inzidenz von 1.500. Wird dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, schließt am vierten Tag die Gastronomie.
Alle Corona-Regeln des Landes Sachsen finden Sie hier.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Frühere Weihnachtsferien
In Sachsen-Anhalt beginnen die Weihnachtsferien 2021 nicht wie geplant am 22. Dezember, sondern schon am 17. Dezember. Schon Ende November entfiel die Präsenzpflicht.
Treffen zwischen Geimpften und Genesenen sind auf 20 Personen beschränkt. Ist mindestens eine ungeimpfte Person dabei, ist das Treffen auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots (Inzidenz über 1.000) wird zwischen dem 24. und 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 1. Januar ausgesetzt, damit nicht geimpfte und nicht genesene Personen die Möglichkeit haben, Gottesdienste zu besuchen.
Alle Corona-Regeln des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein: 2G-Plus ist Pflicht
Ab dem 15. Dezember gelten strengere Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein. Zwar entfällt die Testpflicht für Menschen mit Booster-Impfung, dafür wird 2G-Plus in Bars, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie in Hotels, Herbergen & Co. Pflicht.
Private Treffen in Innenräumen sind auf Personen zweier Haushalte beschränkt, sobald eine ungeimpfte/nicht genesene Person ab 14 Jahren dabei ist.
Alle Corona-Regeln des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Corona-Regeln in Thüringen
Aktuell weist Thüringen mit über 950 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen und Woche die höchste 7-Tage-Inzidenz Deutschlands auf. Ab dem 20. Dezember greifen deswegen verschärfte Corona-Regelungen.
So gilt für Weihnachtsgottesdienste grundsätzlich 3G, bei Sportveranstaltungen 2G-Plus (auch in Fitnessstudios). In der Gastronomie gilt 2G, in Hotspot-Regionen 2G-Plus. Zusätzlich ordnete die Landesregierung eine Sperrstunde ab 22 Uhr, Maskenpflicht außer am Sitzplatz und verpflichtende Kontaktnachverfolgung an.
Alle Corona-Regeln des Landes Thüringen finden Sie hier.