Corona-Regeln an Silvester: Was ist in welchem Bundesland erlaubt?
Die Corona-Regeln an Silvester unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. Wo darf geböllert werden? Wie viele Menschen dürfen zusammen feiern und wo gibt es spezielle Ausgangssperren zu Silvester? Alle Informationen im Überblick.
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2020 war anders als alle Jahre zuvor – das wird sich auch an Silvester zeigen, das deutlich anders ablaufen wird als vorherige Jahreswechsel. Große Partys und das ganz große Feuerwerk fallen aus. Die Beschränkungen zu Silvester haben das Ziel, Menschenansammlungen und volle Notaufnahmen aufgrund von Böller-Verletzungen zu vermeiden. Einige Auflagen gelten bundesweit, andere sind auf einzelne Bundesländer beschränkt.
Bundesweite Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Bundesweit gilt in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Silvesterböller. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, die generell das ganze Jahr über verkäuflich sind, können aber auch jetzt noch erworben werden. Die Bundesländer haben unterschiedlich geregelt, ob und wo noch vorrätiges Feuerwerk gezündet werden darf. Überall gilt aber der allgemeine Appell der Bundesregierung an die Bürger, auf das Böllern in diesem Jahr zu verzichten.
Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren. In den einzelnen Bundesländern können die Kontaktbeschränkungen davon leicht abweichen.
Ver- und Ansammlungsverbot: An Silvester und Neujahr sind Versammlungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt. Mit einer Ansammlung ist dabei die zufällige Zusammenkunft mehrerer Menschen gemeint; eine Versammlung meint die absichtliche Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck.
Corona-Regeln an Silvester in den verschiedenen Bundesländern
Feuerwerk, Ausgangs- und Kontaktbestimmungen – was ist in den Bundesländern an Silvester jeweils erlaubt und was nicht? Ein Überblick:
Bayern: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Grundsätzlich ist das Böllern auf privaten Grundstücken in Bayern an Silvester erlaubt – allerdings haben die Kommunen Spielraum für eigene Einschränkungen. In München wurde etwa ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings verhängt.
Ausgangssperre: In Bayern gilt aktuell eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr – diese bleibt auch in der Silvesternacht bestehen.
Baden-Württemberg: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Auf Privatgrundstücken darf in Baden-Württemberg mit Restbeständen aus dem Vorjahr geböllert werden, im öffentlichen Raum nicht.
Ausgangssperre: Die in Baden-Württemberg geltende Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5:00 Uhr bleibt auch in der Silvesternacht bestehen.
Berlin: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Das Verböllern von Restbeständen ist in Berlin nicht grundsätzlich verboten, allerdings gibt es 56 von der Berliner Innenverwaltung festgelegte Böllerverbotszonen. Der Aufenthalt an diesen Orten ist in der Silvesternacht ebenfalls nicht erlaubt.
Kontaktbeschränkungen: In Berlin sind die bundesweit eingeführten Kontaktbeschränkungen noch etwas strenger gefasst: Nur Kinder bis zu zwölf Jahren werden bei der maximalen Personenzahl von fünf nicht mit eingerechnet, nicht wie in anderen Bundesländern Kinder bis 14 Jahren.
Alkoholverkaufsverbot: Vom 31. Dezember, 14:00 Uhr bis Neujahr , 6:00 Uhr sind Verkauf, Ausschank und Abgabe von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum verboten.
Brandenburg: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Einzelne Kommunen verbieten das Böllern in der Silvesternacht generell, dazu zählt etwa Potsdam. Davon abgesehen ist das Böllern auf Privatgrundstücken erlaubt.
Ausgangssperre: Von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr gelten aktuell in Brandenburg verschärfte Ausgangsbeschränkungen – diese werden in der Silvesternacht gelockert und gelten erst ab 2:00 Uhr nachts.
Bremen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: In Bremen und Bremerhaven gilt in der Silvesternacht ein allgemeines Böllerverbot – die Restbestände aus dem Vorjahr müssen im Keller bleiben.
Erweiterte Maskenpflicht: Für Silvester und Neujahr hat Bremen die Maskenpflicht auf verschiedene Bereiche und Zeiträume ausgeweitet. Welche Orte betroffen sind, ist in einer Allgemeinverfügung der Stadt Bremen zur Ausweitung der Maskenpflicht aufgelistet.
Hamburg: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Auch in Hamburg ist das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel strikt untersagt – auch auf dem eigenen Grundstück. Davon abgesehen gelten weiterhin die für die Zeit des Lockdowns festgelegten Regeln.
Hessen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: In Hessen gelten Böllerverbote auf „publikumsträchtige Plätzen“ – davon abgesehen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern im privaten Bereich erlaubt.
Ausgangssperre: Aktuell gelten in Hessen Ausgangsbeschränkungen in Hot Spots zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, diese Regelung gilt auch in der Silvesternacht.
Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Restbestände das Feuerwerks aus dem Vorjahr dürfen in Mecklenburg-Vorpommern auf privaten Grundstücken verböllert werden – generell gelten weiterhin die aktuellen Beschränkungen im Lockdown.
Niedersachsen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: In Niedersachsen dürfen zum Jahreswechsel „im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz“ Feuerwerkskörper gezündet werden, sofern dabei das geltende Ver- und Ansammlungsverbot nicht missachtet wird. Für belebte Straßen und Plätze in Niedersachsen gibt es ein Böllerverbot – auf welchen Straßen und Plätzen dies gelten wird, entscheiden die Kommunen.
Kontaktbeschränkungen: In Niedersachsen dürfen sich zum Jahreswechsel bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Für nahe Angehörige gibt es allerdings eine Ausnahme – sie dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen, wenn die maximale Zahl von fünf Personen dabei nicht überschritten wird.
Nordrhein-Westfalen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Ob das Böllern zum Jahreswechsel erlaubt ist, wird in den einzelnen Städten und Kreisen in NRW unterschiedlich geregelt. In Düsseldorf gibt es etwa ein Böllerverbot in der Altstadt, in Bonn ist das Böllern ganz verboten. In Köln gibt es in einigen Vierteln ein Feuerwerksverbot; die Stadtverwaltung ruft die Bewohner stattdessen dazu auf, ihre Fenster mit bunten Stoffen oder Folie zu behängen und um Mitternacht das Licht einzuschalten für ein „Lichter Feuerwerk“.
Ausgangssperre: In einzelnen Städten und Kreisen in NRW gilt aktuell und auch in der Silvesternacht eine nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
Rheinland-Pfalz: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: In Rheinland-Pfalz ist Feuerwerk auf „publikumsträchtige Plätzen“ verboten, im privaten Raum ist es erlaubt. Wo genau das Böllern untersagt ist, entscheiden die Kommunen.
Ausgangssperre: In einigen Städten und Kreisen in Rheinland-Pfalz gelten nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Saarland: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Das Zünden von Feuerwerkskörpern im privaten Raum ist im Saarland zum Jahreswechsel erlaubt.
Kontaktbeschränkungen: Im Saarland dürfen sich bis zu fünf Menschen treffen, die auch aus mehr als zwei Haushalten stammen können, sofern es sich dabei um den „familiären Bezugskreis“ handelt.
Änderung der Ladenöffnungszeiten: Die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie erweiterten Ladenöffnungszeiten der Lebensmittelgeschäfte im Saarland (auf 6-22 Uhr) werden am 31.12. vorübergehend ausgesetzt.
Sachsen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Das Böllern zum Jahreswechsel ist in Sachsen im privaten Rahmen erlaubt.
Kontaktbeschränkungen: In Sachsen sind Treffen mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand, dem Partner oder der Partnerin oder Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, erlaubt, so lange die maximale Personenzahl von fünf nicht überschritten wird.
Ausgangssperre: Die aktuell in Sachsen geltende nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wird in der Silvesternacht aufgehoben.
Sachsen-Anhalt: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im privaten Bereich in Sachsen-Anhalt erlaubt; die Kommunen haben aber die Möglichkeit, eigene Verbote zu erlassen.
Kontaktbeschränkungen: In Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu fünf Personen treffen, die Anzahl der Haushalte ist dabei nicht begrenzt.
Schleswig-Holstein: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: In Schleswig-Holstein herrscht zu Silvester kein allgemeines Feuerwerksverbot, in den Innenstädten beispielsweise von Flensburg, Lübeck und Kiel ist das Böllern allerdings untersagt.
Rummelpottlaufen: Im Landkreis Nordfriesland ist das traditionelle Rummelpottlaufen auch in diesem Jahr erlaubt, allerdings unter Auflagen. Angehörige eines Haushalts dürfen demnach bei einem anderen Haushalt klingeln. Angehörige dieses Haushalts dürfen den Kindern unter Einhaltung der Abstandsregeln etwas zu naschen oder den Erwachsenen den traditionellen Schnaps geben, der dann aber direkt vor der Haustür getrunken werden muss. Im öffentlichen Raum ist der Alkoholkonsum während des Lockdowns bundesweit verboten.
Thüringen: Corona-Regeln an Silvester
Feuerwerk: Im privaten Bereich ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt, es gibt jedoch Böllerverbotszonen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Ausgangssperre: Aktuell gilt in Thüringen eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr – diese wird für die Silvesternacht gelockert. Dann dürfen die Bürger sich bis 3:00 Uhr nachts draußen aufhalten. In besonders von Corona betroffenen Regionen findet diese Lockerung allerdings nicht statt.
Silvester 2020: Weniger Böller, weniger Feinstaub
Auch wenn dieser Jahreswechsel deutlich anders ablaufen wird, als wir es gewohnt sind: Die Beschränkungen haben auch Vorteile, zum Beispiel für die Umwelt. So dürfte die breite Einhaltung der Corona-Regeln an Silvester zu einer Reduktion der Luftverschmutzung in Deutschland in diesem Jahr führen – denn das Silvesterfeuerwerk macht in der Regel etwa ein Prozent der jährlichen Feinstaubbelastung hierzulande aus.
Quellen:
Das gilt an Silvester und Neujahr, in: bundesregierung.de
Regeln in den Bundesländern, in: bundesregierung.de