Corona-Regeln im Freibad: Was ist erlaubt, was verboten?

Trotz Corona beginnt aktuell die Freibad-Saison – unter Auflagen, versteht sich. Die "Deutsche Gesellschaft für das Badewesen" stellt allgemeingültige Maßnahmen vor, die Bundesland übergreifend in Freibädern gelten sollen. 

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Der Sommer lässt sich von der aktuellen Corona-Pandemie nicht aufhalten und auch die Menschen in Deutschland sehnen sich nach etwas Badefreude. Bundesweit öffnen seit Ende Mai immer mehr Freibäder. Doch die Verunsicherung ist groß: Was ist erlaubt und was verboten? 

Die "Deutsche Gesellschaft für das Badewesen" (DGfdB) hat Maßnahmen zusammengestellt, die in Freibädern im ganzen Land umgesetzt werden sollen. Wichtig ist allerdings: Da konkrete Corona-Bestimmungen in der Hand der einzelnen Bundesländer liegen, sind nicht alle Regeln überall gleich. Wer seinen Tag im Freibad ohne Komplikationen genießen will, sollte sich deswegen zusätzlich vor Ort darüber informieren, was erlaubt und was verboten ist.

1. Besucherzahlen werden reguliert

Während es früher nicht ganz so wichtig erschien, wie viele Menschen ins Freibad strömen, müssen die Betreiber ab sofort genau darauf achten, wie viele Besucher sie empfangen. Laut der "DGfdB" sollen Bademeister sicherstellen, dass die Schwimmbecken lediglich zu 75 Prozent ausgelastet sind. 
Viele Bäder regulieren die Besucherzahlen über Online-Tickets, die vor dem Besuch im Freibad gekauft werden müssen. Auch Zeitfenster wie beim Besuch im Restaurant bieten die Möglichkeit, Besucherströme zu planen. 

2. Corona-Abstandsregel – im Wasser und außerhalb

Die bundesweit geltende Abstandsregel von 1,5 Meter gilt auch im Freibad. Beim Anstehen an der Kasse, dem Sprungturm oder dem Gastronomiebetrieb (falls geöffnet) genauso wie im Schwimmbecken oder den Innen- und Außenbereichen des Bades. Überall können Pool- bzw. Schwimmnudeln sowie Bodenmarkierungen dabei helfen, den nötigen Abstand einzuhalten.

3. Hygiene im Fokus

Da das Coronavirus unter anderem über Tröpfcheninfektion übertragen wird, gelten auch und vor allem beim Besuch im Freibad die Hygieneregeln. Die "DGfdB" schreibt online dazu, was das für die Badegäste bedeutet:
"Husten und Niesen Sie bitte möglichst immer in die Armbeuge und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. Duschen Sie bitte vor dem Bad und waschen Sie sich gründlich mit Seife/Duschgel."
Von Seiten der Freibad-Betreiber muss sichergestellt sein, dass die sanitären Einrichtungen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Ein zusätzlicher Fokus wird auf Handgriffe und Türklinken gelegt, um eine mögliche Schmierinfektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. 

4. Die Maskenpflicht bleibt

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wasser ist natürlich nicht zielführend, da das Wasser die Masken aufweicht und damit deren Schutzfunktion aufhebt. Außerhalb der Becken bleibt die derzeit geltende Maskenpflicht allerdings bestehen, wie die "DGfdB" in ihrem "Pandemieplan Bäder" vom 2. Juni betont:"In Schwimmbädern gilt eine Maskenpflicht entsprechend den jeweiligen behördlichen Vorgaben. Für Hallenbäder wird empfohlen, Masken vom Betreten des Bades bis zum Umkleideschrank zu tragen, für Freibäder in geschlossenen Räumen, wie Toiletten und Umkleideräumen."

5. Umkleiden? Keine Selbstverständlichkeit

Vor allem beim Thema Umkleiden und Duschräume ist mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern zu rechnen. Informieren Sie sich bitte deswegen gezielt darüber, ob diese in dem Freibad, das Sie besuchen wollen, geöffnet sind. Um mögliche Infektionsplätze auszuschließen, halten mehrere Freibäder Umkleiden und Duschräume geschlossen. Die "DGfdB" rät indes, auf Sammelumkleiden verzichten, aber Einzelkabinen weiter zur Verfügung zu stellen.

Erhöhte Ansteckungsgefahr im Freibad?

Wer aus Angst, sich im Wasser mit Corona anzustecken, vor einem Besuch im Freibad zögert, der kann laut "DGfdB" beruhigt werden. Während eine Corona-Übertragung durch Sprechen inzwischen als Risikofaktor gilt, weist der Verband online darauf hin, dass Coronaviren nicht über das Wasser übertragen werden:
"Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Viren durch das Chlor sicher abgetötet werden. Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen auch."


Quellen:
DGfdB Fachbericht: Pandemieplan Bäder, in: www.baederportal.com
Coronavirus: Umgang im öffentlichen Badbetrieb, in: baederportal.com