Corona-Notbremse: 289 Kreise überschreiten kritischen Inzidenzwert von 100
Düsseldorf zieht die Corona-Notbremse: NRWs Landeshauptstadt gehört zu den knapp 300 Kreisen, die über dem kritischen Inzidenzwert von 100 liegen. Alle Hintergründe und die größten Hotspots Deutschland in der Übersicht.
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Ab Dienstag, den 13. April gelten in Düsseldorf wieder verschärfte Corona-Maßnahmen, nachdem die Stadt drei Tage infolge über einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelegen hatte. Aktuell beträgt der Wert 115,9.
Corona-Notbremse: Das gilt in Düsseldorf
Wie das Gesundheitsministerium am Sonntag bestätigte, wird das tägliche Leben in Düsseldorf nun wieder stärker reglementiert. Zu den Maßnahmen der Corona-Notbremse gehören:
- Treffen zwischen einem Haushalt und max. einer weiteren Person (Kinder bis 14 ausgenommen) erlaubt
- Körpernahe Dienstleistungen ohne garantierten Mindestabstand verboten (z.B. Massagen, Gesichtsbehandlungen)
- Medizinisch erforderliche Dienstleistungen erlaubt (z.B. Friseur, Fußpflege, Personenbeförderung)
- Museen und Kunstausstellungen schließen
Theoretisch kann die Stadt auf eine sogenannte Test-Option setzen. Dabei dürften beispielsweise Museen Besucher mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test empfangen. Dies müsse allerdings kommunal im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium geregelt werden.
Am heutigen Montagnachmittag (12. April) soll in einer Sitzung des Krisenstabs über das weitere Vorgehen beraten werden.
Kommt die Notbremse per Gesetz?
Die Bundesregierung plant, die Corona-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 bundesweit verpflichtend zu machen. Zu den dann greifenden Maßnahmen gehört laut aktuellem Gesetzesentwurf eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Eine ursprünglich angedachte Pflicht zum Homeoffice wurde indes wieder gestrichen.
Der neugeregelte Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes sieht vor:
- Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr
- Schließung des Einzelhandels (Ausnahmen u. a.: Lebensmittel, Bücher, Gartenbedarf)
- Schließung der Gastronomie (Ausnahme: Takeaway, Lieferservice)
- Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen
- Einschränkungen von Sportmöglichkeiten: Erlaubt ist Individualsport allein oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt sowie Profisport ohne Zuschauer
- Beschränkung privater Treffen im eigenen Haushalt mit einer weiteren Person, max. fünf Personen (Ausnahme: Demos und Gottesdienste)
Für Schulen gilt die Corona-Notbremse ab einem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 binnen einer Woche.
RKI: 289 Kreise reißen kritischen Grenze
In seinem aktuellen Lagebericht führt das Robert Koch-Institut auf, dass 289 von 412 Kreisen in Deutschland über der Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegen. Ingesamt 402 liegen über einer Inzidenz von 50.
Die zehn am stärksten betroffenen Gebiete sind (Stand 12.04.2021):
Landkreis/Stadt | Bundesland | 7-Tage-Inzidenz |
---|---|---|
SK Hof | Bayern | 587,0 |
LK Greiz | Thüringen | 472,3 |
LK Hof | Bayern | 451,5 |
LK Burgenlandkreis | Sachsen-Anhalt | 343,3 |
LK Wartburgkreis | Thüringen | 340,4 |
LK Vogtlandkreis | Sachsen | 335,8 |
LK Ilm-Kreis | Thüringen | 319,1 |
SK Gera | Thüringen | 315,7 |
LK Kronach | Bayern | 307,1 |
LK Schmalkalden-Meiningen | Thüringen | 304,2 |
Quellen:
Land ordnet Corona-Notbremse in Düsseldorf an, in: rp-online.de
Gesetzentwurf für Corona-Notbremse: 284 Kreise mit Ausgangssperre?, in: taz.de