Corona-Impfschaden: So viele Menschen beantragen Schadensersatz

Schwerwiegende Komplikationen nach einer Corona-Impfung sind sehr selten. Aber wie viele Menschen erkranken tatsächlich so schwer, dass sie Schadensersatz beantragen? Recherchen offenbaren, wie hoch die offizielle Zahl der Geschädigten ist.

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Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle oder Müdigkeit treten häufig auf und sind normal – sie zeigen, dass das Immunsystem arbeitet und Antikörper gegen das Coronavirus bildet. Davon zu unterscheiden sind seltene Impfkomplikationen, die langfristige gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Betroffene leiden mitunter noch Monate nach der Impfung an schweren Symptomen und Erkrankungen.

Im Falle eines solchen Impfschadens haftet der Staat. Nun zeigen Recherchen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), wie viele Menschen bislang Schadensersatz beantragen haben.  

Über 1.200 Anträge auf Schadensersatz nach Corona-Impfung

In Deutschland wurden bisher 155,4 Millionen Impfdosen verabreicht, rund 60 Millionen Menschen gelten als vollständig geimpft. Gemessen an diesen Zahlen ist die Zahl der Menschen, die einen Antrag auf Schadensersatz wegen Impfschäden gestellt haben, gering: Bislang seien bundesweit 1.219 Klagen eingegangen, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ mit Bezugnahme auf offizielle Angaben der Bundesländer berichtet. Somit kommen auf einen Antrag 127.500 Impfungen. In Bayern wurden die meisten Anträge (238) auf Schadensersatz gestellt, danach folgen Nordrhein-Westfalen (188), Niedersachsen (102) und Berlin (101).

Impfschäden zählen zu den sogenannten „unerwünschten Arzneimittelwirkungen“ (UAW) und sind gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Sie werden vom Arzt oder der Ärztin an das Gesundheitsamt gemeldet, das wiederum seinerseits die Daten in pseudonymisierter Form an die Landes- und Bundesoberbehörde sowie an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) meldet. Wer einen Impfschaden erlitten hat, kann Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen.

Viele Schadensersatzforderungen abgelehnt

Die Anträge befinden sich laut der NOZ noch überwiegend in Bearbeitung, nur 54 davon sind den Angaben zufolge bisher entschieden worden – in 18 Fällen wurde den Schadensersatzforderungen stattgegeben, 30 Anträge wurden abgelehnt. Für die Entscheidung sei mehreren Pressesprechern zufolge vor allem der Gesundheitszustand der Kläger:innen sechs Monate nach der Impfung maßgeblich. Außerdem müsse der ursächliche Zusammenhang zwischen der Corona-Impfung und etwaigen Erkrankungen geprüft werden.

Informationen dazu, um welche Art von Impfschäden es sich handelt und wie hoch die Entschädigungen ausfallen, liegen nicht vor.

PEI: Corona-Impfschäden treten sehr selten auf

Wie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert, ist ein Impfschaden "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung".

Im Gegensatz zu vorübergehenden Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit oder Fieber beeinträchtigt ein Impfschaden die Gesundheit der Betroffenen langfristig und schwerwiegend. So können im Nachgang einer Impfung mit Biontech und Co. Thrombosen, Gesichtslähmungen sowie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen entstehen.

Doch sowohl das Robert Koch-Institut (RKI) als auch das Paul-Ehrlich-Institut beschreiben solche Nebenwirkungen als „sehr selten“. Trotz auftretender Impfkomplikationen bestehe ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe“.

Quellen:

Sicherheit von Impfungen, in: rki.de

Risiken und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe, in: infektionsschutz.de