Corona: Gesetzesänderungen bei ALG, Kurzarbeit und Steuern
Aufgrund der Coronakrise haben die Spitzen von Union und SPD neue Gesetzesänderungen beschlossen. Arbeitslose, Arbeitnehmer und Selbstständige sollen entlastet werden.
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Nach Beratungen des Koalitionsausschusses in Berlin in der Nacht zum 23. April haben die Spitzen von Union und SPD Gesetzesänderungen beschlossen, die den Bürgern während der Coronakrise helfen sollen.
Arbeitslosengeld I wird verlängert
Zu den Neuregelungen gehört eine Verlängerung des ALG I: Arbeitslose, deren Ansprüche zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würden, können den Bezugszeitraum um drei Monate verlängern. Damit streckt sich der aktuelle Bezugszeitraum von 12 Monaten für Menschen bis 50 Jahre, die zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig waren. Arbeitslose ab 50 Jahren können das Arbeitslosengeld I in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate strecken. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie im Vorfeld 48 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.
Kurzarbeitergeld wird erhöht
Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben außerdem eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds in drei Phasen beschlossen.
- Phase 1:
In den ersten drei Monaten gelten die bisherigen Kurzarbeitergeldsätze von 60 Prozent für kinderlose Beschäftigte und 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern.
- Phase 2:
Ab dem vierten Monat steigt der Prozentsatz auf 70 beziehungsweise 77 Prozent des letzten Netto-Entgelts.
- Phase 3:
Ab dem siebten Monat wird der Lohnausfall auf 80 Prozent für kinderlose Arbeitnehmer und 87 Prozent für Beschäftigte mit Kindern erhöht.
Selbstständige dürfen Steuern verrechnen
Um Selbstständige, die kein Kurzarbeitergeld beantragen können, zu entlasten, dürfen kleine und mittelständische Unternehmen die durch die Coronakrise erwarteten Verluste mit Steuervorauszahlungen, die sie 2019 bereits geleistet haben, verrechnen.
Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie sinkt
Die Gastronomie gehört zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Um den unüberschaubaren Verlusten entgegenzutreten, haben Union und SPD beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Speisen von bisher 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken.
Das gilt vorerst nicht für gelieferte oder mitgenommene Speisen, sondern nur für jene, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden. Da diese jedoch aufgrund der Corona-Beschränkungen (Wie gefährlich sind die Corona-Lockerungen) derzeit geschlossen sind, wird es wohl noch eine Weile dauern, bis diese Gesetzesänderung greift.
Quelle:
Große Koalition will Kurzarbeitergeld erhöhen, in: sueddeutsche.de