Burnout-Krankschreibung: Was Betroffene beachten sollten
Wer sich wegen Burnout eine Krankschreibung vom Arzt ausstellen lässt, tut genau das Richtige – denn der Zustand ständiger Erschöpfung und Überlastung bringt ernsthafte Folgen mit sich, wenn man nicht frühzeitig gegensteuert. Wie lange sollten sich Betroffene bei Erschöpfung krankschreiben lassen? Was gilt es bei Urlaub, beim Arbeitgeber und Krankengeld zu beachten? Und wie lange ist die durchschnittliche Ausfallzeit bei Burnout? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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- Krankschreibung wegen psychischer Erschöpfung und Burnout: Ist Burnout eine eigenständige Krankheit?
- Krankschreibung wegen Burnout: Welche Diagnoseschlüssel gibt es?
- Bei welchen Symptomen sollte ich mir eine Burnout-Krankschreibung ausstellen lassen?
- Wie ist die durchschnittliche Ausfallzeit bei Burnout und wie lange ist man bei Burnout krank?
- Krankschreiben wegen Erschöpfung und Überlastung: Ihre Rechte und Pflichten
Der Begriff Burnout ist keine lapidare Umschreibung dafür, wenn man sich nur ein bisschen erschöpft fühlt. Das Burnout-Syndrom ist eine psychische Erkrankung, die Geduld und Zeit braucht, um die permanente Erschöpfung und Leere wieder mit mehr Lebensfreude und Energie zu füllen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich bei Burnout-Symptomen in ärztliche Behandlung zu begeben – und sich wegen Burnout eine Krankschreibung aushändigen zu lassen.

Krankschreibung wegen psychischer Erschöpfung und Burnout: Ist Burnout eine eigenständige Krankheit?
Mit Burnout ist ein Zustand totaler Erschöpfung gemeint – ein Gefühl, heillos überarbeitet, überfordert und ausgebrannt zu sein. Nach Einschätzung der Max-Planck-Gesellschaft sind etwa 20 Prozent der Bevölkerung davon betroffen. Die Symptome ähneln denen einer Depression: Lustlosigkeit, extreme Müdigkeit, Antriebslosigkeit und Niedergeschlagenheit. Burnout-Betroffene haben das Gefühl, nicht (mehr) zu genügen, fühlen sich permanent gestresst, sind kaum leistungsfähig, entwickeln bisweilen einen Zynismus und eine Art Gefühlskälte im Umgang mit sich selbst und anderen Menschen. Neben der psychischen Erschöpfung haben Betroffene auch mit körperlichen Beschwerden wie Magen-Darm-Problemen, Kopfschmerzen, Schwindel oder Muskelschmerzen zu kämpfen.
All diese Symptome beschreiben das sogenannte Burnout-Syndrom. Doch als eigenständige Krankheit ist Burnout (noch) nicht von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt, sondern wird vielmehr als Vorstufe oder als Sonderform einer Depression aufgrund von Arbeitsstress verstanden. Daher wird Burnout auch umgangssprachlich als Erschöpfungsdepression bezeichnet. Demzufolge versteht man unter Burnout derzeit einen Prozess des Ausbrennens sowie eine Beschreibung des körperlichen, emotionalen und geistigen Zustandes.
Doch einen ersten Erfolg in der Anerkennung des Burnout-Syndroms gibt es mittlerweile: Im WHO-Katalog der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11), der am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, taucht Burnout erstmals auf und wird als Folge von chronischem Arbeitsstress (nicht aber als Krankheit) beschrieben.

Viele Menschen, die sich durch die Arbeit müde, erschöpft und ausgelaugt fühlen, scheuen sich, mit diesen Beschwerden zum Arzt bzw. zur Ärztin zu gehen. Schließlich wollen sie weiter „funktionieren“, ihre Pflichten im Alltag als Arbeitnehmer:in oder Eltern bestmöglich erfüllen und sich nicht die „Blöße“ geben zu zeigen, dass sie eigentlich nicht mehr können – krank wegen Burnout kommt für sie häufig nicht infrage.
Doch falsche Scham ist bei diesen Symptomen nicht angebracht, da sich aus einem Burnout eine Angststörung, Depression, Suchterkrankung (Alkohol und andere Drogen) oder somatoforme Störung (funktionelle körperliche Störungen ohne organische Ursache) entwickeln kann.
Krankschreibung wegen Burnout: Welche Diagnoseschlüssel gibt es?
Die gute Nachricht vorweg: Sie können sich wegen Burnout krankschreiben lassen, auch wenn es dafür keinen eigenen Diagnoseschlüssel gibt. Ärzt:innen, die Menschen mit Burnout-Symptomen krankschreiben, nutzen in der Regel den ICD-Code Z.73, der „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ umfasst und unter dem auch Ausgebranntsein (Burnout) genannt wird.
Diese Diagnoseschlüssel sind bei Burnout-Symptomen in der Krankschreibung außerdem möglich:
1. Burnout und Depression: Krankschreibung
Diagnostiziert der Arzt bzw. die Ärztin eine depressive Symptomatik, so kann bei Burnout auch Depression in der Krankschreibung auftauchen („depressive Episode“ als ICD-Code F.32). Denn: Burnout und Depression gehen mit ähnlichen Symptomen einher.
2. Psychovegetative Erschöpfung: Krankschreibung
Von Neurasthenie sprechen Mediziner:innen, wenn Menschen vermehrt Müdigkeit nach geistiger Anstrengung verspüren und infolgedessen weniger leistungsfähig bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben sind. Es handelt sich daher um eine vorübergehende Erschöpfung und Schwäche des Nervensystems. Auch körperliche Schwäche kann ein Merkmal der Neurasthenie sein. Der ICD-Code hierfür ist F.48.
3. Burnout-Krankmeldung: Weitere Diagnoseschlüssel
Wer sich erschöpft und ausgebrannt fühlt, bei dem kann auf der Krankschreibung auch der ICD-Code F.43 (“Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen”) stehen. Ebenso ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund einer „akuten Belastungsreaktion“ (F.43.0) oder Anpassungsstörung (F.43.2) oder infolge einer „sonstigen Reaktion auf schwere Belastung“ (F.43.8) möglich.
Bei welchen Symptomen sollte ich mir eine Burnout-Krankschreibung ausstellen lassen?
Jedem ist natürlich selbst überlassen, ob und wann er oder sie sich bei Erschöpfung und Überlastung krankschreiben lässt. Doch häufig bleibt Betroffenen keine andere Wahl, weil sie ihren Alltag kaum oder gar nicht mehr bewältigen können.
Menschen mit Burnout-Symptomen wissen häufig nicht, die Beschwerden richtig zu deuten. Bei diesen Symptomen sollten Sie eine:n Ärzt:in konsultieren und eine Krankschreibung in Erwägung ziehen:
körperliche Signale wie häufige Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme oder Muskelschmerzen, Ohrgeräusche
verminderte Leistungsfähigkeit im Job
Gefühl extremer Erschöpfung – körperlich, emotional und geistig
Gefühl, permanent gestresst zu sein
Gefühl, nie Zeit für Privates zu haben
sozialer Rückzug
In der Regel können sich Betroffene sofort krankschreiben lassen wegen körperlicher und psychischer Erschöpfung und Überlastung. Auch wenn Sie sich im Job permanent überfordert fühlen, ist eine Krankschreibung oftmals ratsam. Wichtig zu wissen: Je länger Sie mit der AU warten, desto stärker und belastender können sich die Burnout-Symptome entwickeln – und eine Genesung hinauszögern. Daher ist es wichtig, bei den ersten Anzeichen sofort ein:n Ärzt:in aufzusuchen, um Langzeitfolgen und schwerere Erkrankungen abzuwenden.
Mit einer Burnout-Krankschreibung sind Sie nicht alleine: Einer Erhebung der Krankenkasse AOK aus dem Jahr 2019 zufolge steigt der Burnout-Krankenstand kontinuierlich an. Wurden 2004 nur 0,6 der Versicherten wegen Erschöpfung krankgeschrieben, waren es 2019 schon 5,9 Prozent. Rechnet man die Zahl hoch, so fielen auf 185.000 Betroffene etwa 4,3 Millionen Krankheitstage, Tendenz steigend.
Wie ist die durchschnittliche Ausfallzeit bei Burnout und wie lange ist man bei Burnout krank?
Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, stellt sich bei vielen die Frage bei Burnout: Wie lange wird man krankgeschrieben?
Bei Burnout hängt die Dauer einer Krankschreibung davon ab, wie lange die Beschwerden schon bestehen und in welcher Burnout-Phase sich der oder die Betroffene befindet. Kurzum: Die Schwere des Burnouts bestimmt die Genesungszeit – und damit auch die Ausfallzeit. Wie lange man bei einem Überlastungssyndrom insgesamt krank ist, ist daher individuell verschieden. Bei dem einen braucht es mehrere Wochen, bis er oder sie sich erholt fühlt. Bei anderen kann bei Burnout die Dauer einer Krankschreibung mehrere Monate betragen, in denen viele zum Beispiel in einer Klinik stationär behandelt werden. Die durchschnittliche Ausfallzeit bei Burnout beträgt etwa ein bis drei Monate.
In der Regel erhalten Betroffene eine Burnout-Krankschreibung vom Hausarzt zunächst für eine Woche. Natürlich reichen sieben Tage nicht aus, um sich vollständig erholen zu können. Aus diesem Grund überweist die/der Hausärzt:in an eine:n Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie, der bzw. die für einen längeren Zeitraum eine Krankschreibung wegen Burnout ausstellen kann.
Krankschreiben wegen Erschöpfung und Überlastung: Ihre Rechte und Pflichten
Wenn Burnout-Betroffene sich krankschreiben lassen haben, tauchen häufig viele Unsicherheiten auf: Was sage ich meinem Arbeitgeber? Muss ich mir Sorgen um meinen Lohn machen? Und darf ich in den Urlaub fahren? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
1. Burnout-Krankschreibung: Wie erhalten Arbeitgeber und Krankenkasse die AU?
Die bisherige Regel war, dass Arbeitnehmer:innen ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Werktagen und der Krankenkasse innerhalb einer Woche die Erstbescheinigung vorlegen mussten. Diese Vorgehensweise hat sich nun mit Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geändert: Vertragsärzt:innen übermitteln seitdem elektronisch die Krankschreibung an die Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die eAU-Daten selbst bei der jeweiligen Krankenkasse einholen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Pflicht sind, die Papier-Krankmeldung an Arbeitgeber und Krankenkasse zu schicken.
Nach wie vor gilt aber, dass Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wenn Sie krank sind. Nach drei Werktagen ist es meistens erst erforderlich, sich eine AU zu holen. Einige Arbeitgeber verlangen diese allerdings auch schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung.
Wichtig für die Lohnfortzahlung und das spätere Krankengeld ist, dass die Krankschreibungen lückenlos sind.
2. Krankmeldung wegen Burnout: Was soll ich dem Arbeitgeber sagen?
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unmittelbar über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren – nicht aber ihm mitzuteilen, warum Sie krank sind. Auch bei den nachfolgenden Krankschreibungen muss der Grund nicht angegeben werden.
Allerdings kann es sinnvoll sein, zu einem Zeitpunkt, an dem Sie sich bereit dazu fühlen, über den Grund Ihres Ausfalls zu sprechen – schließlich hängen die Burnout-Symptome stark mit den Jobgegebenheiten zusammen. Viele Arbeitgeber reagieren positiv darauf, vielleicht auch, weil Burnout heutzutage nicht mehr so ein Tabuthema ist wie noch vor einigen Jahren. Bei Burnout-Betroffenen kann ein offenes Gespräch Erleichterung verschaffen und der Druck weniger werden, auf der Arbeit immer bis hin zur Perfektion „funktionieren“ zu müssen.
Die Krankheit selbst müssen Sie auch nicht ansprechen – denkbar ist es zum Beispiel dem Arbeitgeber darzulegen, dass Sie Ihre Aufgaben geändert haben möchten, aus gesundheitlichen Gründen keine Nacht-Schicht mehr machen können oder für einen gewissen Zeitraum ihre Wochenstunden reduzieren wollen.
Burnout ist keine Modeerscheinung oder gar eine erfundene Krankheit. Stress gab es schon immer: in der Steinzeit, im Mittelalter oder in der Industrialisierung. Die Stressreaktion ist evolutionär bedingt und sichert den Kampf ums Überleben: Wir sind leistungsfähiger und passen uns der jeweiligen Situation schnell an. Wenn dieser Zustand allerdings länger anhält, beeinträchtigt Stress das psychische und körperliche Wohlbefinden. Heutzutage versteht die Medizin und Psychologie Burnout als „Berufsphänomen“ infolge von Dauerstress und Überlastung am Arbeitsplatz.
Wenn Ihre Firma ein betriebliches Gesundheitsmanagement hat, können Sie sich auch an diese Kolleg:innen wenden. Gemeinsam kann erörtert werden, was sich am Arbeitsplatz zugunsten Ihrer Gesundheit ändern müsste. Wenn Sie mit dem Arbeitgeber nicht darüber sprechen wollen, ist das auch vollkommen in Ordnung. Sie bestimmen schließlich, wer über Ihre Erkrankungen Bescheid wissen soll.
Tipp: Über die Frage, ob Sie Ihrem Arbeitgeber vom Burnout erzählen sollten oder nicht, können Sie zunächst auch mit Ihr:em Ärzt:in oder Psychotherapeut:in sprechen. Auch ein Gespräch darüber im Familien- und Freundeskreis kann Klarheit darüber schaffen, ob Sie diesen Schritt gehen sollten.
Da die Anzahl psychischer Erkrankungen im Zusammenhang mit der Arbeit in den letzten Jahren stark zugenommen hat, wurden vor einigen Jahren die Paragrafen § 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes überarbeitet. Seitdem sind psychische Belastungen Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Der Arbeitgeber ist demnach dazu verpflichtet, Gefährdungspotenziale zu benennen und dafür Sorge zu tragen, diese so gering wie möglich zu halten.
3. 78 Wochen krank wegen Burnout: So lange erhalten Sie Krankengeld
In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung erhalten Sie wie gewohnt ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Ab der siebten Woche können Sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttolohns und nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Maximal 112,88 Euro sind pro Tag möglich (Stand 2022). Die Auszahlungsdauer des Krankengelds kann bis zu 78 Wochen erfolgen.
Wichtig zu wissen in der Probezeit: Wenn Sie mehr als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind, haben Sie vollen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wenn Sie jedoch vor Jobantritt oder während des ersten Monats krank werden, muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Hier springt die Krankenkasse aber ein, von der Sie in einem solchen Fall Krankengeld erhalten können.
4. Kann ich trotz Burnout-Krankschreibung in den Urlaub fahren?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass Sie nicht bei der Arbeit erscheinen müssen, aber alles dafür tun sollten, um zu genesen. Wenn ein Urlaub der Heilung förderlich ist, dürfen Sie auch in den Urlaub fahren – natürlich kein Partyurlaub auf Mallorca, aber eine Auszeit in den Bergen oder am Meer kann bei Burnout wohltuend sein. Falls Sie bereits Krankengeld beziehen, sollten Sie den Urlaub jedoch vorher bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass die Krankenkasse auch dann Krankengeld zahlen muss, wenn der Erkrankte in den Urlaub fährt – vorausgesetzt, er hält sich weiterhin in der EU auf. Bei Fernreisen außerhalb der EU kann die Krankenkasse die Zahlung einstellen.
5. Wegen Ausgebranntsein krankschreiben lassen: Darf ich das Haus verlassen?
Sie dürfen bei Burnout Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Entscheidend ist immer, um welche Art von Krankheit es geht: Bei einem Infekt sollten Sie das Bett hüten, bei Burnout oder anderen psychischen Problemen wird sogar dazu geraten, rauszugehen, da Spaziergänge, Sport draußen, sich mit Freund:innen treffen und weitere positive Aktivitäten den Heilungsprozess begünstigen.
6. Burnout: Arzt schreibt mich nicht krank – was tun?
Da Burnout keine klassifizierte Diagnose darstellt, kann es passieren, dass der/die Hausärzt:in dem Betroffenen keine AU aushändigt – doch in der Regel machen viele bei Burnout-Krankschreibungen positive Erfahrungen beim Arzt. Das können Sie tun, wenn der Arzt bei Burnout nicht krankschreibt:
Gehen Sie in die offene Sprechstunde eines anderen Hausarztes, um dort eine Krankschreibung zu erhalten.
Verlangen Sie dann vom Hausarzt eine Überweisung zum Psychiater und vereinbaren Sie dort schnellstmöglich einen Termin.
Wenn es Ihnen sehr schlecht geht, können Sie auch sofort und ohne Termin zum Psychiater gehen – Notfälle werden in der Regel nicht abgewiesen.
Der oder die Hausärzt:in kann Ihnen zudem eine sogenannte Dringlichkeitsüberweisung mit einem Vermittlungscode ausstellen. Über die Terminservicestellen der Kassenärztliche Vereinigung (www.kbv.de, Telefonnummer: 116 177) haben Sie dann das Recht, innerhalb von vier Wochen einen Termin bei:m Fachärzt:innen zu bekommen.
Bei einem Notfall am Wochenende oder an Feiertagen können Sie sich auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 177 wenden – dieser darf allerdings nicht krankschreiben. Dasselbe gilt für die Notaufnahme: Wenn es Ihnen sehr schlecht geht, können Sie dort vorstellig werden, erhalten jedoch in der Regel keine AU – Krankenhäuser verweisen dann immer an die niedergelassenen Arztpraxen.
7. Burnout: Wiedereingliederung – Schritt für Schritt ins Berufsleben
Wenn Sie längere Zeit krank gewesen sind, ist es häufig sinnvoll, mit einer stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ins Berufsleben zu starten. So können sich Betroffene wieder allmählich an die Arbeitsbelastungen gewöhnen und immer wieder schauen, ob Sie den Arbeitsanforderungen psychisch gerecht werden bzw. standhalten können.
Meistens dauert die stufenweise Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Dabei wird in jeder Woche oder alle zwei Wochen die Stundenanzahl pro Tag erhöht.
Wichtig zu wissen: Während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung sind Sie weiterhin krankgeschrieben (und erhalten Krankgeld). Die Wiedereingliederung kann vom Arzt bzw. von der Ärztin jederzeit abgebrochen, verlängert oder verändert werden. Beschäftige, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, haben einen Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – seit 2014 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein BEM anzubieten. Das BEM dient unter anderem dazu, die notwendigen Schritte für die Wiedereingliederung und auch für die Erhaltung der Arbeitsfähigkeiten zu besprechen.
Sollten die Arbeitsbedingungen nach der Rückkehr aus der Burnout-Krankschreibung immer noch belastend für die Gesundheit sein, sollten Betroffene einen Jobwechsel in Erwägung ziehen – denn ein gesundes Arbeitsumfeld trägt wesentlich dazu bei, nicht erneut ein Burnout zu erleiden.
Wenn Sie sich ständig erschöpft und ausgebrannt fühlen, sollten Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin vereinbaren und darüber sprechen. Ein unbehandeltes Burnout-Syndrom birgt die Gefahr für psychische Folgeerkrankungen, wie zum Beispiel Angsterkrankungen, Depression oder auch Drogensucht.
Bei akuten Sorgen oder Ängsten können Sie sich jederzeit anonym an die Telefonseelsorge unter den Telefonnummern 0800/111 0 111 oder 116 123 wenden. Über Behandlungsmöglichkeiten informiert zum Beispiel die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der Telefonnummer 0800 0 11 77 22. Auch Psychologische Beratungsstellen stehen Betroffenen zur Seite.
Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber Burnout-Symptome bei anderen bemerken, nehmen Sie diese Symptome ernst und helfen ihm/ihr ggf. dabei, professionelle Hilfe zu suchen. Besteht akute Krisensituation, verständigen Sie sofort den Rettungsdienst unter 112 oder fahren Sie in eine psychiatrische Notaufnahme.
Quellen:
Burnout, in: psychenet – Hamburger Netz für psychische Gesundheit
Burnout, in: Max-Planck-Institut für Psychiatrie
ICD-10-GM-2022, in: icd-code.de
ICD-11: Mehr als nur ein Update, in: Barmer Institut für Gesundheitsforschung
Arbeitsunfähigkeitsfälle aufgrund von Burn-out-Erkrankungen in Deutschland in den Jahren 2004 bis 2019, in: statista.de
Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen, in: verbraucherzentrale.de
Terminservicestellen, in: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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