Bundesverfassungsgericht entscheidet über Bundesnotbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Legitimität der Bundesnotbremse entschieden. Das Urteil ist auch maßgebend für das kommende Bund-Länder-Treffen, bei dem über neue Corona-Maßnahmen entschieden werden soll.
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute darüber entschieden, ob die Bundesnotbremse gegen die Verfassung verstößt. Die Entscheidung am Gerichtshof in Karlsruhe wurde heute gegenüber der Presse bekannt gegeben. Sie könnte zukunftsweisend für die vierte Welle sein, da heute ebenfalls über eine erneute Bundesnotbremse entschieden werden könnte.
Bundesnotbremse verfassungswidrig? Das sagt das Bundesverfassungsgericht
Bei der Entscheidung ob verfassungswidrig oder nicht standen vor allen Dingen drei große Themen-Aspekte im Mittelpunkt – die Kontaktbeschränkungen, die Schulschließungen und die Ausgangssperren. Die Verfassungsbeschwerden gegen diese Maßnahmen seien jedoch erfolglos, stellt sich nach dem heutigen Urteil heraus. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesnotbremse und deren Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar waren.
Die Begründung: "Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen."
Was besagt die Bundesnotbremse?
Die Bundesnotbremse wurde im vergangenen April bundesweit eingeführt und ermöglichte unter anderem das Erlassen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen bei einer bestimmten Inzidenz (in der Regel über 100) in den einzelnen Landkreisen und Städten. Das Gesetz ist im Juni 2021 ausgelaufen. Stattdessen wurden neue Grenzwerte und Maßnahmen festgelegt, die jedoch keinen bundesweit einheitlichen Lockdown mehr ermöglichen.
Das Urteil des Gerichts ist auch entscheidend für den aktuellen Fahrplan während der vierten Welle. Die Ministerpräsident:innen der Länder und der Bund kommen heute im Anschluss zusammen, um über weitere Corona-Beschränkungen zu diskutieren.
Kanzleramtschef Helge Braun fordert neuen Lockdown
Bereits zuvor hat Kanzleramtschef Helge Braun eine erneute Notbremse gefordert. „Wir brauchen jetzt eine Notbremse", soll Braun bei einer Konferenz am Donnerstagnachmittag gesagt haben. „Entweder macht die Ampel ein Gesetz oder wir brauchen eine Ministerpräsidentenkonferenz, die eine klare Notbremse beschließt", so seine Forderung. Am heutigen Dienstag ab 13 Uhr könnten Bund und Länder nun dieser Forderung nachkommen.