Arzt aufsuchen
Aus der Serie: Wenn die Hitze zu Kopf steigt…

Ein Sonnenstich gehört in ärztliche Behandlung. Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen oder einem Kreislaufkollaps muss sofort ein Notarzt verständigt werden.
Ein Sonnenstich gehört in ärztliche Behandlung. Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen oder einem Kreislaufkollaps muss sofort ein Notarzt verständigt werden.