Antibiotika in der Schwangerschaft: Asthma-Gefahr fürs Baby

Eine neue Studie weist darauf hin, dass Mütter mit Asthma durch die Einnahme von Antibiotika die Krankheit an ihr Kind weitergeben. Doch das Ergebnis ist nicht unumstritten.
Doppeltes Asthma-Risiko
Wenn Frauen während der Schwangerschaft Antibiotika nehmen, dann verdoppelt sich das Risiko ihrer Kinder, an Asthma zu erkranken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die kürzlich in der Fachzeitschrift Annals of Allergy, Asthma and Immunology veröffentlich wurde. Dies gilt jedoch nicht für alle Schwangeren, sondern nur für Kinder von Müttern, die selbst an Asthma erkrankt sind.
Für ihre Studie werteten die Wissenschaftler Daten einer Asthmatikerschulung in Chicago aus, die zwischen 1998 und 2009 stattfand. Sie konnten 298 passende Mutter-Kind-Paare identifizieren. Davon nahmen 103 Mütter während der Schwangerschaft Antibiotika. Deren Kinder entwickelten zu 22 Prozent ebenfalls Asthma. In der Vergleichsgruppe erkrankten nur 11 Prozent. Die Zahl der Asthma-Erkrankungen verdoppelte sich durch die Antibiotikaeinnahme.
Wenn möglich: Keine Antibiotika in der Schwangerschaft
„Die Prävalenz von Asthma hat sich in den vergangenen Jahren verdoppelt“, sagt Brittany Lapin, Autorin der Studie. „Wir versuchen noch immer herauszufinden, warum das so ist und weshalb gerade Kinder ärmerer Familien stärker betroffen sind.“ Ihre Botschaft an schwangere Frauen: Versucht, wenn es irgendwie möglich ist, auf Antibiotika zu verzichten.
Die Wissenschaftler erklären den Effekt mit dem sensiblen Immunsystem von ungeborenen Kindern: Nimmt eine Frau während ihrer Schwangerschaft Antibiotika, dann kommen diese auch in den Blutkreislauf des Kindes – und können dessen Immunsystem permanent verändern.
Professor Dr. Hans-Ulrich Wahn von der Klinik für Pädiatrie, Pneumologie und Immunologie an der Charité Berlin hält die untersuchte Hypothese für „nicht unplausibel“. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die untersuchte Studienpopulation recht klein ist und die Schlussfolgerung darum „weiterer substanzieller Bestätigung“ bedarf.