Abtreibungspille: Alles über Wirkung, Risiken und Kosten
Der Gedanke, ein Kind zu erwarten, löst bei den meisten Frauen pure Glücksgefühle aus. Doch es gibt auch Situationen, in denen statt dem puren Glück der Gedanke daran, die Schwangerschaft abzubrechen, immer größer wird.
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- Abtreibungspille: Was ist das?
- Medikamentöse Abtreibung: Wie wirkt die Pille?
- Wo bekommt man die Pille für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch?
- Kann jede Frau mit der Abtreibungspille eine Schwangerschaft beenden?
- Wer trägt die Kosten für die Abtreibungspille?
- Abtreibung mit Pille oder Absaugung: Wo liegt der Unterschied?
- Was ist der Unterschied zwischen „Pille danach“ und „Abtreibungspille“?
Die Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, fällt keine Frau leichtfertig. Unterschiedliche Gründe können dazu beitragen, diesen Schritt zu wählen. Das kann beispielsweise ein Leben in schwierigen sozialen Verhältnissen sein oder aber auch die Gewissheit, dass das Kind schwer krank zur Welt kommen wird. Auch eine Schwangerschaft in Folge einer Vergewaltigung kann der Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein.
Hat eine Frau sich dazu entschieden, die Schwangerschaft abzubrechen, besteht nach einer ärztlichen Untersuchung und einer ausführlichen Beratung die Möglichkeit, mit der sogenannten Abtreibungspille die Schwangerschaft zu beenden.
Abtreibungspille: Was ist das?
Die Abtreibungspille ist seit 1999 zugelassen und bietet die Möglichkeit für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Für die Abtreibung mit dieser Pille gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für eine Abtreibung mit der Absaugmethode.
Die Einnahme der Abtreibungspille stellt eine Methode dar, um eine bereits bestehende Schwangerschaft zu beenden, indem sie die Wirkung der natürlichen Schwangerschaftshormone blockiert. Dadurch wird der Embryo aus der Gebärmutter herausgelöst und stirbt. Die Einnahme der Abtreibungspille ist bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung möglich.
Medikamentöse Abtreibung: Wie wirkt die Pille?
Mifepriston heißt der Wirkstoff der Abtreibungspille. Dabei handelt es sich um ein künstliches Hormon, ein sogenanntes Antigestagen. Dieses Hormon bewirkt, dass das ungeborene Kind aus der Gebärmutter herausgelöst wird. Innerhalb von 36-48 Stunden stirbt es.
Nach dieser Zeit bekommt die Frau ein weiteres Medikament, ein Prostaglandin, verabreicht. Dieses Medikament sorgt dafür, dass sich der Uterus wie bei Wehen zusammenzieht und der tote Embryo zusammen mit der abgelösten Gebärmutterschleimhaut, ähnlich wie bei einer Regelblutung, abgestoßen und ausgeschieden wird.
Nach ein bis zwei Wochen erfolgt eine Nachuntersuchung beim Gynäkologen.
Auch wenn eine Abtreibung mit der Pille bei 95 Prozent der Frauen erfolgreich ist, so ist eine Ausschabung bei den restlichen fünf Prozent unumgänglich.
Wo bekommt man die Pille für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch?
Eine Abtreibungspille ist, anders als die „Pille danach“, nicht frei verkäuflich. Selbst auf Rezept bekommt man die Abtreibungspille nicht in der Apotheke ausgehändigt.
Die Pille für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wird nur von dem behandelnden Arzt in einer Praxis oder auch im Krankenhaus direkt an die Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen möchte, ausgehändigt. Sie muss die Pille auch unter Aufsicht einnehmen.
Kann jede Frau mit der Abtreibungspille eine Schwangerschaft beenden?
Ob eine Schwangerschaft mit der Abtreibungspille beendet wird, entscheidet letztlich der Gynäkologe. Es gibt jedoch einige Faktoren, bei denen Frauen keinen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille vornehmen können. Das gilt vor allem dann, wenn
- eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber dem Wirkstoff der Abtreibungspille oder dem zusätzlichen Medikament Prostaglandin vorliegt
- die Frau unter schwerem Asthma leidet
- eine Eileiterschwangerschaft vorliegt
- die Frau unter erhöhtem Augeninnendruck leidet
- ein chronisches Leberleiden bekannt ist
- ein erhöhtes Blutungsrisiko vorliegt
- Nierenerkrankungen bekannt sind
- die Frau stark untergewichtig ist
Wer trägt die Kosten für die Abtreibungspille?
In den meisten Fällen müssen die Kosten für die Abtreibungspille von den Frauen selbst übernommen werden. Diese liegen etwa bei 400 Euro.
Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die Krankenkasse die anfallenden Kosten für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch übernimmt. Dazu zählen z.B.
- sehr niedriges Einkommen der Frau
- nach einer Vergewaltigung
- medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch: Dazu zählt, wenn das Kind schwer krank auf die Welt kommen würde oder das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist
Abtreibung mit Pille oder Absaugung: Wo liegt der Unterschied?
Ob eine Schwangerschaft mithilfe der Abtreibungspille oder durch das Absaugverfahren beendet wird, sollte mit einem Gynäkologen besprochen und zusammen entschieden werden.
Abtreibung mit der Pille
Der Vorteil bei der Abtreibung mit der Pille liegt darin, dass sowohl auf eine Narkose als auch auf einen körperlichen Eingriff verzichtet werden kann. Da dieser Vorgang aber bis zu drei Tagen andauern und mit krampfartigen Schmerzen und teilweise starken Blutungen verbunden sein kann, wird er von vielen Frauen als sehr belastend empfunden.
Abtreibung mit dem Absaugverfahren
Mit etwa 63 Prozent ist diese Abtreibungsmethode die am häufigsten angewandte in Deutschland. Diese Methode kann von der sechsten bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal durchgeführt werden. Dabei wird mithilfe eines Röhrchens, welches in die Gebärmutter eingeführt wird, die Plazenta, das Fruchtwasser, der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt.
Eine anschließende Ultraschalluntersuchung gibt Aufschluss darüber, ob alle Gewebereste entfernt wurden. Ist dem nicht so, wird entweder eine zweite Absaugung durchgeführt oder sie werden mithilfe einer stumpfen Curette entfernt.
Diese Form der Abtreibung wird meist ambulant durchgeführt. Die Frau erhält für diese Form des Schwangerschaftsabbruchs entweder eine kurze Vollnarkose oder eine lokale Betäubung.
Die Komplikationsrate bei dieser Art der Abtreibung ist sehr gering. Krampfartige Schmerzen der Gebärmutter, die mit Menstruationsbeschwerden vergleichbar sind, kommen vereinzelt nach diesem Eingriff vor.
Was ist der Unterschied zwischen „Pille danach“ und „Abtreibungspille“?
Zwischen diesen beiden Methoden gibt es einen großen Unterschied. Die „Pille danach" ist geeignet, falls nicht verhütet wurde oder ein Verhütungsunfall passiert ist - wenn das Kondom abgerutscht ist, die Frau die Pille vergessen hat. Auch nach einer Vergewaltigung kann die „Pille danach“ zur nachträglichen Verhütung eingenommen werden.
Bei der „Pille danach“ gibt es zwei Pillen-Arten mit unterschiedlichen Wirkstoffen. Die Pille mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat kann bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Pille mit dem Wirkstoff Levonorgestrel kann bis zu drei Tage nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Je nach Zeitpunkt im Monatszyklus der Frau verzögern oder verhindern beide Präparate entweder den Eisprung, den Transport der Eizelle in den Eileiter oder das Einnisten der Eizelle in die Gebärmutter. Um dem Eisprung möglichst zuvorzukommen, sollte die „Pille danach“ so schnell wie möglich, am besten innerhalb von 12 Stunden nach dem Sex, eingenommen werden. Nach mehr 120 Stunden ist die „Pille danach“ wirkungslos. Auch wenn sich bereits eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat, kann die „Pille danach“ nicht mehr wirken.
Aus diesem Grund ist die "Pille danach" auch etwas ganz anderes als die Abtreibungspille, die eine bereits bestehende Schwangerschaft beendet. Sie dient nicht als Verhütungsmittel.
Quellen:
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch: Frauen sollten die Wahl haben
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. med. Arne Schäffler (Hg.) (2008), Gesundheit heute. Krankheit - Diagnose - Therapie. Knaur Ratgeber Verlag