Ab Oktober: Änderung beim Impfstatus - wer betroffen ist
Gelten Sie ab dem 1. Oktober noch als "vollständig geimpft"? Die Bundesregierung hat Änderungen beim Impfstatus beschlossen.

Als "vollständig geimpft" gelten in Zukunft nur noch Personen mit einer Booster-Impfung. Das neue Infektionsschutzgesetz regelt dies ab dem 1. Oktober 2022.
+++21.09. Änderungen beim Impfstatus treten in Kraft+++
Bereits im März wurde ein Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes bekannt, nach dem drastische Änderungen beim Impfstatus geplant waren. Diese Änderungen treten nun am 1. Oktober verbindlich in Kraft.
Impfstatus: Ab wann gilt man als "vollständig geimpft"?
Bisher reichte die sogenannte Grundimmunisierung – also zwei Impfungen bzw. eine Impfung plus eine überstandene Corona-Infektion – aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Dies ändert sich nun zum 1. Oktober 2022.
Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage informiert, gelten ab 1. Oktober nur noch folgende Personen als vollständig geimpft:
drei Impfungen (Abstand von mind. drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) oder
zwei Impfungen, wenn
vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte
vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte
nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind
Änderungen beim Impfstatus: Wer verliert den Status "vollständig geimpft"?
Aus den neuen Vorgaben ergibt sich, dass manche Personen den Status "vollständig geimpft" ab dem 1. Oktober verlieren. In folgenden Fällen tritt dies ein:
Wer zweimal geimpft ist und nicht PCR-positiv auf das Coronavirus getestet wurde
Wer zweimal geimpft ist und einen älteren positiven Antigen-Schnelltest hat
Wer zweimal geimpft ist und vor, zwischen und nach den beiden Impfungen keine Infektion per PCR-Test festgestellt wurde
Wer einmal geimpft ist und einmal oder zweimal per PCR-Test das Coronavirus nachgewiesen wurde
Um den Impfstatus zu erhalten, brauchen jene Personen eine Drittimpfung. Durch den Booster gilt man ab dem Tag der Impfung als "vollständig geimpft".
+++17.03. Neuregelung beim Impfstatus: Nur noch der Booster zählt+++
Wie "Zeit Online" berichtet, plant die Regierung eine grundlegende Änderung beim Impfstatus. Demnach sollen nur noch Personen mit einem Booster-Impfschutz als "vollständig genesen" gelten. Bisher hatte man diesen Impfstatus schon nach der zweiten Corona-Schutzimpfung inne.
Der entsprechende Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes liegt "Zeit Online" vor. Demnach sei das Papier in seinen Grundzügen bereits von den Fraktionen der Ampel-Koalition bestätigt. Änderungen seien dennoch möglich, da in dieser Woche Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker im Bundestag darüber beratschlagen. Bis Freitag (18. März) sollen sämtliche Details geklärt sein.
Aktuell gilt als grundimmunisiert, also als "vollständig geimpft", wer die zweite Corona-Schutzimpfung erhalten hat. Dieser Impfstatus hat innerhalb Deutschlands kein zeitliches Gültigkeitslimit. Für grenzüberschreitende Reisen – auch für die Einreise nach Deutschland – darf die Zweitimpfung allerdings nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Tut sie das, muss ein zusätzlicher negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Durch eine Booster-Impfung verlängert sich der Impfstatus unbefristet.
Alle Fragen zu Impfungen und dem Impfstatus beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Homepage.
Wer ohne Impfung an Corona erkrankt, gilt als genesen. Der Genesenenstatus verfällt drei Monate nach dem positiven PCR-Testergebnis.
Den Status "vollständig geimpft" braucht man, um die Anforderungen bei 2G zu erfüllen – also, um Restaurants, Hotels etc. betreten zu dürfen, in denen Zugangsbeschränkungen gelten. Trotz des anstehenden Freedom Day in Deutschland können Hotspots mit einem hohen Infektionsgeschehen Beschränkungen ausrufen.
Neuer Impfstatus: Ausnahmen für Genesene
In ihrem Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes hat die Ampel-Koalition zwei Ausnahmeregelungen für Genesene festgelegt.
Demnach reichen weiterhin zwei statt drei Impfdosen für einen vollständigen Impfstatus, wenn
ein vor der ersten Impfung durchgeführter Bluttest Antikörper nachweisen kann
eine Person durch einen PCR-Test belegen kann, vor oder nach der zweiten Impfdosis an Corona erkrankt gewesen zu sein. Der Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Laut "Zeit Online" gelten die Neuregelungen zum Impfstatus und dem Nachweis "vollständig geimpft" ab Oktober 2022. Ein genaues Datum ist bisher nicht bekannt.