Diese 9 Corona-Schutzmaßnahmen beim Friseur gelten ab 1. März
Ab dem 1. März dürfen Friseursalons endlich wieder öffnen. Die Ansteckungsgefahr ist allerdings weiterhin hoch – deshalb gibt es nun zusätzliche Hygieneregeln. Welche 9 Corona-Schutzmaßnahmen beim Friseur Sie jetzt beachten müssen.
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So wird die Ansteckungsgefahr beim Friseur minimiert
Zumindest sie dürfen ab 1. März öffnen: Die Welle der Freude und Erleichterung bei Friseuren und Kunden nach monatelangem Lockdown ist groß. Da wir uns aber nach wie vor mitten in der Pandemie befinden, fragen sich viele Menschen auch diesmal: Ist der Friseurbesuch während Corona gefährlich – kann ich mich beim Friseur anstecken? Und gibt es neue Regeln? Genau die gibt es: Damit das Ansteckungsrisiko minimiert wird, gelten jetzt 9 Corona-Schutzmaßnahmen beim Friseur, die zum Teil neu sind.
Diese 9 Corona-Schutzmaßnahmen beim Friseur gelten ab 1. März
Viele Schutzmaßnahmen kennen wir schon: Dass Friseure nach jedem Kundenwechsel die Sitzflächen und Geräte desinfizieren, Einmalumhänge verwenden und für eine ausreichende Lüftung sorgen sollen, hat zwar keine direkte Auswirkung auf den Kundenkontakt, ist aber trotzdem wichtig. Für unsere Sicherheit sollen folgende 9 Corona-Schutzmaßnahmen sorgen.
1. Neu: Friseure müssen mindestens eine medizinische Maske tragen
Neben Handschuhen müssen die Beschäftigten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie ihre Kunden bedienen. Dies gilt auch für Hausbesuche. Bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Rasur, Bartpflege oder Make-up, bei denen die Kunden ihre Maske abnehmen, sind eine FFP-2-Maske sowie eine Schutzbrille bzw. ein Gesichtsschild ein Muss.
2. Neu: Für Kunden gelten die Maskenverordnungen der Länder
Wie inzwischen schon gewohnt, sind natürlich auch die Kunden verpflichtet, eine Maske zu tragen. Welche Art, ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich – so ist in Hamburg eine medizinische Maske, in Bayern dagegen eine FFP-2-Maske vorgeschrieben. Weigert sich ein Kunde, eine Maske zu tragen, muss der Friseur sich weigern, ihn zu bedienen.
3. Neu: Es gilt eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person
Wenn sich mehrere Menschen – sowohl Mitarbeiter als auch Kunden – im Raum befinden, darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern nicht unterschritten werden, auch bei Hausbesuchen. Ein Raum muss also mindestens 20 Quadratmeter groß sein, sobald ein Kunde und ein Friseur sich dort befinden.
4. Konkretere Vorschriften zu Abtrennungen und Bezahlung
Trennwände kennen wir schon aus vielen Bereichen, nun wurde diese Vorschrift für die Friseure noch mal präzisiert: So müssen die Abtrennungen zwischen den Stühlen eine Mindesthöhe und eine bestimmte Breite haben, außerdem soll der Kassenbereich abgetrennt werden. Die Bezahlung soll möglichst kontaktlos erfolgen, auch das sind wir in Pandemiezeiten ja schon gewohnt.
5. Trockenhaarschnitte sind wegen Corona weiterhin verboten
Haare trocken zu schneiden ist verboten – das Haarewaschen im Friseursalon ist weiterhin Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur beim Färben, hier brauchen die Haare nicht vorher gewaschen werden.
Die Haarwäsche soll das Ansteckungsrisiko reduzieren: Das Erbgut des Coronavirus ist von einer fetthaltigen Schicht umgeben, die durch Alkohol und Tenside gelöst werden kann – beides ist in handelsüblichen Shampoos enthalten.
6. 1,5 Meter Abstand muss mindestens sein
Eine weitere Corona-Schutzmaßnahme beim Friseur: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch hier einzuhalten. Das gilt auch im Wartebereich und beim Waschen – gegebenenfalls muss immer ein Platz zwischen den Kunden frei bleiben. Beschäftigter und sein jeweiliger Kunde müssen sich näher kommen und dürfen die 1,5 Meter unterschreiten, allerdings müssen sie die anderen Schutzmaßnahmen wie das Masketragen konsequent einhalten.
7. Zutritt nur mit Termin erlaubt
Nach wie vor müssen die Salons Termine vergeben – Laufkundschaft wird nicht bedient. Dies gilt übrigens auch für Kuriere, Lieferanten oder Handwerker: Auch sie sollten den Friseurladen möglichst nur mit einem Termin betreten. Dazu gilt, dass man nicht zu früh erscheinen sollte, um Wartezeiten im Salon zu vermeiden.
8. Zeitschriften und Kaffee dürfen unter Auflagen angeboten werden
Die Bewirtung sowie das Lesen sind weiterhin erlaubt, wenn die Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Händedesinfektion und das Tragen von Handschuhen.
9. Gäste können abgewiesen werden
Zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen beim Friseur wegen des Coronavirus gehört auch, dass offensichtlich kranke Kunden auch mit Termin abgewiesen werden können – dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich eine Corona-Infektion vorliegt oder bloß eine Erkältung oder eine Allergie.
Mit diesen 9 Corona-Schutzmaßnahmen beim Friseur soll die Ansteckung vermieden werden – damit wir uns beim Haareschneiden auch in der Pandemie sicher fühlen können.
Quellen:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk in: bgw-online.de
Coronavirus und Friseurhandwerk – Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen in: bgw-online.de
Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren / Schutzmaßnahmen im Friseursalon in: bgw-online.de