2.500 Euro Strafe für Impfverweigerer
Am 1. Juni 2017 soll im Bundestag ein Gesetz beschlossen werden, durch das Gesundheitsämter die Möglichkeit bekommen, Eltern zur Impfberatung zu verpflichten. Bei Verweigerung droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. PraxisVITA erklärt, warum das Gesetz gerade jetzt so wichtig ist.
Die Masern sind in Europa weiter auf dem Vormarsch – Italien reagierte bereits mit einer Impfpflicht für Kinder. Auch der deutsche Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich des Themas angenommen: Zum 1. Juni 2017 soll der Bundestag abschließend ein Gesetz beraten, durch das Epidemien eingedämmt werden sollen. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ soll es Gesundheitsämtern künftig möglich sein, Eltern zu einer verpflichtenden Impfberatung einzuladen. Verweigerer können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Dabei sollen auch Kitas in die Pflicht genommen werden: Wenn Eltern den erforderlichen Impfnachweis nicht erbringen, sollen die Kitas das Gesundheitsamt darüber informieren.
Immer mehr Masern-Fälle in Europa
Masern können sich überall da ausbreiten, wo die Immunisierungsrate weniger als 95 Prozent beträgt. In Deutschland wird diese Quote laut Robert-Koch-Institut erst bei Kindern ab zwei Jahren bundesweit erreicht, mit Ausnahme von Sachsen (91,8 Prozent) und Baden-Württemberg (93,4 Prozent). Hierzulande gab es in den ersten Monaten dieses Jahres bereits rund 400 Fälle von Masern – mehr als im gesamten Jahr 2016. Und auch in anderen europäischen Ländern breitet sich das Virus aus: Zwischen Januar 2016 und Januar 2017 erkrankten beispielsweise in Rumänien rund 3.400 Menschen an den Masern, 17 starben an der gefährlichen Infektion. „Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kalt lassen“, so Gröhe. Der Bundestag reagiert mit dem neuen Gesetz auch auf Forderungen von Ärzten, die sich in den vergangenen Wochen verstärkt für strengere Kontrollen und mehr Immunisierungen ausgesprochen haben. Beispielsweise empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dass Kitas nur von Kindern besucht werden dürfen, die nachweislich geimpft sind.
Was sind eigentlich Masern?
Das hoch ansteckende Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und zeigt sich unter anderem durch hohes Fieber, Husten und Schnupfen. Nach einigen Tagen kommt der maserntypische Hautausschlag dazu. Besonders gefährlich: Das Immunsystem wird durch die Erkrankung so geschwächt, dass sich auch andere Erreger leicht einnisten können. Dadurch kann es beispielsweise zu Mittelohr-, Lungen- und Hirnhautentzündungen kommen.