10 wichtige Fakten: Was zahlen Krankenkassen – und was nicht?
10 wichtige Fakten: Was zahlen Krankenkassen – und was nicht?
In Großbritannien streiten gerade Politiker und Ärzte über die Frage: Soll der Staat für die Kosten einer Schönheits-OP aufkommen müssen? Gesundheitsminister Jeremy Hunter sprach sich kürzlich dagegen aus. Auch in Deutschland werden Eingriffe von plastischen Chirurgen von den Kassen bezahlt – jedenfalls zum Teil. Aber kann man auch die Kosten für das Fitness-Studio oder eine Geschlechtsumwandlung bei den Krankenkassen einreichen? Praxisvita macht für Sie den Fakten-Check und erklärt was Krankenkassen zahlen – und was nicht.
Der Gesundheitsminister von Großbritannien geriet beinahe in Rage. Es könne nicht sein, dass der Steuerzahler für Schönheitsoperationen aufkommen muss. Da dies – entgegen bestehender Gesetze – in der Praxis aber anders ist und viele Frauen und Männer auf Kosten der Allgemeinheit Brustvergrößerungen, Nasenverkleinerungen oder Botox-Behandlungen vornehmen lassen, soll nun ein neues Gesetz verabschiedet werden: In Zukunft sollen die Kosten einer Schönheits-OP nur bei einer „klinischen Notwendigkeit“ von den Kassen erstattet werden.
Mit dieser Gesetzidee trifft Minister Hunter nicht nur den Nerv der dazu herrschenden Meinung in Großbritannien, sondern auch einen kassenrechtlichen Bereich, der nicht ausreichend geregelt scheint.
In Deutschland – wo nach Meinung vieler Briten alles immer hervorragend geregelt ist – sind die Leistungspflichten von gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich sehr genau definiert. Das sind sie in Großbritannien zwar eigentlich auch, aber diese Debatte zeigt sehr anschaulich, dass so mancher Kassenpatient nicht immer sicher weiß, was vom staatlichen Gesundheitssystem abgedeckt ist und was nicht. Praxisvita zeigt Ihnen deswegen in einer Bildergalerie 10 wichtige Fakten hinsichtlich der einfachen Frage: Was bekommt man bezahlt und was nicht?
Das Prinzip der Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Leistungspflicht für gesetzliche Krankenkassen, wenn eine bestimmte Behandlung medizinisch notwendig ist. Notwendig wiederum ist eine bestimmte Behandlung, wenn durch sie ein bestimmtes körperliches Leiden erkannt, geheilt oder gelindert oder verhindert werden kann.